Die Demokratie ist tot, es lebe die Demokratie!

Print Friendly, PDF & Email

Nachlese zur Bundespräsidenten Wahl 2017

Wie einige von ihnen bereits wissen, waren wir, der Demokratie Schutzbund e. V., Stuttgart, welcher mich in Persona als Kandidat bereits in 2016 zur Wahl des Bundespräsidenten 2017 vorschlug, in der Angelegenheit und damit auf dem Weg zur Wahl des Bundespräsidenten 2017 direkt involviert.

Insofern kann und will ich ihnen gerade von den auf diesem Weg gemachten Erfahrungen auch im Kontext dessen, was sich hier wirklich zutrug und wie es wirklich zusammenhängt, berichten.

Sie werden mir gleich vorab gestatten, dass ich dieses Nachfolgende, rein auf der Basis einer faktischen Betrachtung für Sie offenlege. Denn ich sehe es mehr als an der Zeit, die viel zu lange schon überschwappenden Emotionen und gegenseitigen Outings in Deutschland und gleich auf welchen Ebenen, zu minimieren und gleichzeitig anzuregen, sich endlich wieder und vor allem emotionslos den Fakten zu widmen.

Denn gerade über die vielen im Netz und im Land und auf der Straße sichtbaren und sicher auch teilweise nachvollziehbaren, menschlich enttäuschten Reaktionen zu diesem Thema der Besetzung um das höchste ehrenwerte Amt im Staat, führen unsere Gesellschaft unweigerlich noch mehr in die Zerrissenheit. (So z. Bsp. über die Momente eine empfundenen Abgrenzung durch die politischen Riegen, der empfundenen Rechtsbeugung in der Sache selbst, dem sichtbaren politischen Geklüngel und der sehr bedauerlichen vielen massiv aggressiven Haltungen und Reaktionen )

Und auch gleich an dieser Stelle.

Man hätte hier, wie zur Wahl des Bundespräsidenten geschehen, auch eine andere politisch tätige Person, anstatt eines F.W. Steinmeier an diese Stelle setzen können. Denn es geht hier im weiteren Inhalt und in der notwendigen Aufarbeitung diese Falles, explizit nicht um die Person / Persönlichkeit eines F.W. Steinmeier, seiner Akzeptanz oder auch seiner Nichtakzeptanz und damit auch nicht um den Faktor, Mögen oder Nichtmögen!

Denn im Grundsatz sind es einzig die politischen Stellen, welche der Bevölkerung mehr als deutlich sichtbar machten, dass sie sich ausschließlich um sich und um die Geschlossenheit ihrer eigenen politisch geschaffenen Systeme-Funktionalitäten bemühen.

Allerdings damit gerade erst für die „Demokratie“ einen mehr als abträglichen Eindruck hinterlassen. Darüber hinaus hierüber eine zu erwartende aufrechte, demokratischen Haltung und im Weiteren eine entsprechende zu erwartende politische Umgangsform von eben jenen demokratisch gewählten Verantwortungsträgern, im Auftrag für die Menschen, den Staat, als eine demokratische Einheit mehr als vermissen lassen.

Fazit nach diesem persönlich beschrittenen Weg: (Wahl des Bundespräsident 2017)

Im Grundsatz sehe ich in der faktischen und aus der Betrachtung eines vorgeschlagenen, überparteilichen Kandidaten in 2016 zwei angeratene und vor allem juristisch zu prüfende Ansätze:

1.    Die Anfechtung der aktuellen Wahl auf den Grundlagen eines kompletten Entzugs demokratischer und grundgesetzlich garantierter Rechte in oder aus der Position eines vorgeschlagenen überparteilichen Kandidaten heraus.

Hier im direkten Kontext zu betrachten:

Die zugrundeliegende Aushebelung der Gesetzeslage, in Verbindung des politischen Fehlverhaltens und auf der Basis der stattgefundenen Absprachen (CDU-CSU-SPD),siehe hierzu die Pressekonferenz in Berlin im November 2016 und Ende Januar 2017 (FDP) Pressekonferenz, gemeinsam einen Kandidaten Frank Walter Steinmeier (SPD) im Vorfeld der eigentlichen demokratischen Wahl des neuen Bundespräsidenten am 12.02.2017, zu vereinbaren.

2.    Die Aufarbeitung gerade dieses mehr als aktuell fraglichen Falles, mit der Maßgabe einer verfassungsrechtlichen Klage um erst hierüber den Schutz der echten und umgesetzten Demokratie auf den Grundlagen unserer Grundgesetze zu garantieren und zu gewährleisten. (GG Art: 20, dem GG Art 54 Abs.1-7 bis Art. 64 und dem Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung §9 Abs. 1-14 )

Im Nachgang der Aufarbeitung des persönlichen, vergangenen Weges 2016 / 2017, aus der Warte eines vorgeschlagenen überparteilichen Kandidaten betrachtet, gab es keine wirklich vorhandene demokratisch legitimierte Möglichkeit zur Wahl des Bundespräsidenten überhaupt zugelassen zu werden. Damit bedeutet dies dann auch in der Folge, dass „die Bevölkerung“ über einen überparteilichen Kandidaten keine wirkliche Möglichkeit auf der Basis demokratischer Rechte gehabt hatte.

Was auf dem Weg geschah:

(Direkt aufgezeigt im Zusammenhang der Gesetze und der politischen Strukturen)

1.    Der Demokratie Schutzbunds e. V. schlug mich, stellte mich erstmals am 30.05.2016 direkt beim Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammer, Berlin schriftlich vor. Bereits hier waren die gesetzlich notwendigen Unterlagen, hier meine Einverständniserklärung sowie die Kopie meines Ausweises anbei.

2.    Rückantwort am 06.06.2016 mit dem Verweis auf den § 9 Abs.1 Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten  und dem Hinweis, dass nur ein Mitglied der Bundesversammlung einen Kandidaten direkt beim Bundespräsidenten einreichen kann. So noch ein Hinweis auf den Art.54 Abs.3 – Art. 64 GG.

3.    Erneutes Schreiben vom 21.08.2016 des Demokratie Schutzbund e.V. direkt per Einschreibebrief an den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert erneut zur internen Prüfung.

Rückantwort am 20.09.2016 mit dem Verweis, dass der oder die Kandidaten noch nicht feststehen und dem Verweis dann nur noch auf Art.54 Abs.6 GG (Mehrheit der Stimmen und Aussicht auf Erfolg) Verweis „Es ist daher die „übliche Praxis“, dass bereits im Vorfeld der Bundesversammlung über mögliche Wahlvorschläge diskutiert wird und dann die nominiert werden, welche eine möglichst breite Unterstützung der Mitglieder in der Bundesversammlung erwarten können“

4.    Schreiben und Andienung vom 06.09.2016 des Demokratie Schutzbund e.V. direkt per Einschreibebrief an die Parteipräsidien der CDU, CSU, FDP, Der Linken, Der Grünen und der SPD. Vorstellung des überparteilichen Kandidaten Thomas H. Stütz zur jeweiligen internen Prüfung.

5.    Gleiches Schreiben ging dann am 07.09.2016 noch jeweils an die einzelnen Mitglieder in den vorstehend genannten Parteipräsidien. (Incl. meiner Einverständniserklärung sowie der Kopie meines Ausweises)

6.    Schriftliche Rückantworten der verschiedenen Präsidien mit dem Hinweis auf ihre Gremien / Kandidaten stehen noch nicht fest (CDU 04.10.2016) oder der Weiterleitung z. Bsp. direkt an Herrn Gabriel (SPD 12.09.16)) Danach keine Reaktionen mehr.

7.    Am 16.11.2016 Pressekonferenz der CDU / CSU und der SPD /und der Vorstellung des gemeinsam nominierten BP Kandidaten F.W. Steinmeier der SPD

8.    Am 23.01.2017 Pressekonferenz der FDP mit Bekanntgabe der Nominierung des F.W. Steinmeier der SPD als BP Kandidaten.

Bis zu diesem Zeitpunkt (23.01.2017) waren die Wahlfrauen und Wahlmänner noch nicht ausgewählt oder bekannt!

9.    Am 07.02.2017 wurde dann nach aufwändigen Recherchearbeiten unserer Mitarbeiter, den dann bekannten Wahlmänner und Wahlfrauen jeweils ein insgesamt ausführliches Schreiben (incl. Anlagen: Schreiben an die Mitglieder der Bundesversammlung) zum vorgeschlagenen und überparteilichen Kandidaten Thomas H. Stütz zugesandt.

Dies mit der Bitte, sich für die Demokratie zu entscheiden und für einen vorgeschlagenen, überparteilichen Kandidaten zu votieren. Sich gleichwohl aufgrund einer Vielzahl von ableitbaren soziologischen Spaltungstendenzen in unserem Land, gerade für unsere Gesellschaft, die Menschen und unser Land und eben NICHT für einen parteilich vorbesprochenen Kandidaten F. W. Steinmeier entscheiden sollten.

10.    Am 10.02.2017 ging dann noch ein Mail direkt hinein in die Spitze einer großen Volkspartei mit dem Hinweis darauf, dass deren Haltungen zu F. W. Steinmeier als dem BP für diese selbst als Partei und damit für die Wähler, nicht akzeptabel sein können und meine Person immer noch zur Verfügung steht. § 9 Abs.1 Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten

Stattdessen haben gerade noch diese 2 Großparteien am Samstagabend, den 11.02.2017 über deren Spitzen nochmals und explizit zur parteilichen Geschlossenheit und zur Wahl Steinmeiers aufgerufen!

11.    Am 12.02.2017 war dann die Wahl des neuen Bundespräsidenten. Im Ergebnis politisch vorbesprochen ein F.W Steinmeier.

Bedeutet zusammenfassend:

Wenn ein vorgeschlagener, überparteilicher Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten kraft Gesetzes in unserer eigentlichen Demokratie über ein Mitglied der Bundesversammlung nominiert werden muss, dann ist dies über die Struktur der Zusammensetzung gar nicht möglich! Die Bundesversammlung 2017

Denn, kraft Gesetzes, kann dies nur über die Parteien (direkte Mitglieder in der Bundesversammlung) und die dann einzig und alleine von den Parteien ausgesuchten und ausgewählten sogenannten öffentlichen Wahlmänner und Wahlfrauen gehen.

So ist es für einen vorgeschlagenen, unabhängigen Kandidaten, zu keinem Zeitpunkt und auf der Basis von demokratischen Grundlagen möglich und gegeben, ein gesetzlich garantiertes demokratisches Recht als Kandidat ausüben zu können oder nominiert zu werden, um dann in der direkten Wahl um das Amt des Bundespräsidenten zur Verfügung zu stehen:

1.    Denn die Parteien waren und sind einzig parteiisch ihren eigenen Interessen gefolgt und haben sich bereits im November 2016 abgesprochen. Dies ließ dann sichtbar und erschwerend kein Votum für einen vorgeschlagenen überparteilichen Kandidaten zu. (Wollte man denn wirklich annehmen, dass ein Mitglied innerhalb einer Partei, sich durch eine Fremdnominierung offenbart und sich damit gegen die Parteispitze stellen würde?)

2.    Denn die freien und öffentlichen, nicht direkten parlamentarischen Wahlmänner und Wahlfrauen, die gleichwohl einen vorgeschlagenen unabhängigen Kandidaten direkt hätten kraft Gesetzes vorschlagen können, standen insgesamt am 23.01.2017 und damit wenige Tage vor der eigentlichen Bundespräsidenten Wahl noch gar nicht fest.

3.    Denn die Zusammensetzung / die Auswahl der gesamten Wahlmänner und Wahlfrauen bei der Wahl des neuen Bundespräsidenten obliegen jeweils und einzig den Partien selbst. Also wird man aus parteilicher Sicht, nur konforme, öffentliche Personen nominieren.

Es bestand also zu keiner Zeit auch vor dem 23.01.2017 für einen vorgeschlagenen überparteilichen Kandidaten die Möglichkeit, jemals mit diesen Wahlfrauen und Wahlmännern außerhalb der Politik und im Vorfeld in einer angemessenen Zeit / Umfang in Kontakt zu treten / ins Gespräch zu kommen, um für ein Votum / Nominierung aktiv zu werben und damit auch die Chance zu haben, nominiert zu werden.

4.    Eine Variante allerdings hätte es dann doch noch gegeben. Hier nach §9 Abs. 1 Gesetzes zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.

Man hätte im zweiten und dritten Wahlgang ohne Probleme weitere Kandidaten nur dem Namen nach und mit der entsprechenden Einverständniserklärung nachnominieren können.

Also war das politische Risiko genau hierüber noch größer, dass die Politik im zweiten oder dritten Wahlgang eine dicke Überraschung hätte erleben können. Also am besten dann gleich F. W. Steinmeier im ersten Wahlgang und geschlossen wählen!

Fehlverhalten der politischen Seiten

Abschließend kann der Vorgang und die gesamten Faktoren im Kontext um die Wahl des Bundespräsidenten Amt zurzeit noch nicht abgeschlossen werden.

Denn hier wurde einmal mehr sichtbar, dass eine gesetzlich garantierte demokratische Wahl und ein für die Bürger garantiertes demokratisches Recht im Ablauf und im Verfahren, durch ein Fehlverhalten der politischen Seiten (ALLE OHNE AUSNAHME) nicht gegeben waren und dadurch die „Demokratie“ ad Absurdum geführt wurde.

Der Politik, den Parteien, den Verfassungsrechtlern bis hin zum höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht ist zu empfehlen, sich schnell der Angelegenheit anzunehmen und einer echten Demokratie über die Änderungen der Gesetzeslage und vor allem über den Entzug von einflußnehmenden Möglichkeiten durch die politischen Ebenen, die gesetzlich garantierten, demokratischen Rechte wieder herzustellen und damit erst zu wahren.

Aktuell nun, wie politisch aber auch gesellschaftlich gewohnt, diese aktuellen Abläufe geschönt darzustellen oder totzuschweigen, wird auf dem heutigen Stand in Deutschland, sowie im weiteren Wandel der Gesellschaften, nicht nur bei uns im Land, nicht gehen und unkontrollierbare, soziologische Reaktionen, auch verbunden mit einer noch größeren Abkehr zur Politik nach sich ziehen.

Die Menschen werden ihr Recht einfordern

Denn die Bevölkerungen, die Menschen selbst auf den zukünftigen Wegen, innerhalb der bisher zivilisierten westlichen Staaten, werden ihr verbrieftes Recht, zumindest gerade in Deutschland, auf Basis echter demokratischer Grundlagen und der Einhaltung derselben, unabdingbar einfordern.

Politik, Demokratie und Soziologie gehen immer direkt einher und lassen insofern bei der Bevölkerung und deren Toleranzschwellen, gerade bei politischen Haltungen, Handlungen und einer ausgrenzenden Sprache und oder bei Distanzierungen keinen Raum mehr zu.

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz

Quellen:
1.    GG Art 54 – Art 61
2.    GG Art 20
3.    Gesetz zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
4.    Die Bundesversammlung 2017
5.    Aufruf an die Mitglied der Bundesversammlung

Schreibe einen Kommentar