Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, treten sie umgehend zurück!

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Meine Damen und Herren,

gerne geben wir Ihnen heute nachfolgend unsere Forderung nach dem Rücktritt der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, über den Demokratie Schutzbund e.V. und schlussendlich über den politischen Fall „Böhmermann“ bekannt.

Diese Rücktrittsforderung, wurde bereits direkt an die Kanzlerin, das gesamte Kabinett und an den gesamten Bundestag, sowie viele weitere Stellen versandt. (s. Anmerkung unten)

Herzlichst
Ihr
Thomas H. Stütz
Vorsitzender des Vorstands
Demokratie Schutzbund e. V.
www.demokratie-schutzbund.de)

Satement:

Wir vom Demokratie Schutzbund e.V. kommen aufgrund der gestrigen Entscheidung der Deutschen Regierung unter dem Vorsitz einer Bundekanzlerin Angela Merkel, in Sachen „Böhmermann“ nicht mehr umhin sofort einzufordern:

Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, treten sie umgehend zurück!

Wir sagen ihnen nun auch gerne, warum wir als Demokratie Schutzbund, der einzig für Deutschland und die Menschen einsteht, nicht anders entscheiden können.

Eine Bundeskanzlerin Angela Merkel, welche seit vielen Monaten durch ihre abstrusen politischen Alleingänge und Entscheidungen, nicht zuletzt auch über den abstrusen und nicht rechtfertigbaren „Türkendeal“ in Sachen der Flüchtlinge sowie nicht zuletzt der damit verbundenen vereinbarten uneingeschränkten Visafreiheit für die Türken, für ein freiheitlichen und demokratisches Deutschland nicht mehr tragbar ist und sein kann.

Schließen wir nun einmal im Fall „Böhmermann“ die emotionale Seite von „Mögen oder Nichtmögen“ und damit gleich welche emotionale Positionierung aus.

Betrachten wir richtiger Weise, die wirklich bewertbaren Faktoren hierzu.

Vordergründig hat die Kanzlerin Merkel nun nach der gesetzlichen Lage gehandelt und den Druck der in diesem Fall nun auf der deutschen Regierung lag, abgewendet.

Vordergründig wohlbemerkt!

Hierzu nun zunächst zum Verständnis die juristischen Grundlagen:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, — das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt –, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

und zudem

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung.

Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt)

Die Egozentrik einer Kanzlerin Merkel

Doch faktisch basiert dieser heutige inhaltliche Worst Case über den Fall Böhmermann doch einmal mehr auf dem Fehlverhalten und der Egozentrik einer Kanzlerin Merkel, die sich im Vorfeld zum Thema der Satire von Böhmermann unverständlicher Weise, öffentlich und bewertend äußerte.

Dies hätte niemals geschehen dürfen und ebenso wenig die heutige Freigabe zur Strafverfolgung Böhmermann, veranlasst über den türkischen Staatspräsidenten Erdogan!

Denn genau hierüber, wurden dann erst sämtliche politischen wie gesellschaftlichen Demokratie schädlichen Türen aufgemacht, so dass der heutige Zustand eines diplomatischen und der freiheitlichen Demokratie im Verständnis, gefährlichen nationalen wie internationalen Umstandes hergestellt wurden.

Bundeskanzlerin Merkel – „Versagen im Amt“

Hier, meine Damen und Herren ist unseres Erachtens der wirkliche Ansatz einer Bundeskanzlerin Merkel für „Versagen im Amt“, ungeachtet der vielen bisherigen speziell in der „Flüchtlingsfrage“ falschen politischen Haltungen und Entscheidungen, ihren Rücktritt nahe zu legen.

Denn sie hat einmal mehr und über die Maßen, als Bundeskanzlerin zum Schutze des Staates, der Menschen, der Werte und unserer Kultur versagt.

Nicht zuletzt hierüber wiederholt heute über ihr Einlegen des Vetos in der internen politischen Entscheidung zur Freigabe einer Strafverfolgung eines Böhmermann (einzig eine eigene Folgerechtfertigung ihres persönlichen Fehlers) dem deutschen Staat und der Deutschen Gesellschaft im nationalen wie internationalen Ansehen, einen immensen und vor allem nicht wieder gut zu machenden Schaden im Ansehen und der Reputation Deutschlands gesorgt.

Dies wird zudem nachhaltig den nationalen Frieden im Land mehr als gefährden und damit der bereits schon vorhandenen inneren und durch viele Fehlentscheidungen der Politik hausgemachten und verursachten Gefährdung des deutschen Volkes in ihrer freiheitlich demokratischen Grundlagen für nachhaltige „Unruhen“ durch subversive Gruppierungen Vorschub leisten.

Angela Merkel ist in keinem Fall weiterhin tragbar

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel ist in keinem Fall mehr für ein freiheitliches, demokratisches und rechtsstaatliches Deutschland der Zukunft und auch als Partner im europäischen wie im internationalen Umfeld und aller Menschen hierin, über eine derartige Inkompetenz in ihrer Funktion, Führungsverantwortung und Vorbildfunktion weiterhin tragbar.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas H. Stütz
Vorsitzender des Vorstandes
Demokratie Schutzbund e. V.
www.demokratie-schutzbund.de

Anmerkung:
Dieser Vortrag ging bereits direkt an die Kanzlerin, an alle Bundestagsmitglieder, die Parteipräsidien, die EU Regierungschefs, alle Botschaften ausländischer Staaten in Deutschland, Russland und den Vatikan und an ca. 600 Medien und Presse Stellen in Deutschland und dem europäischen Ausland.

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